Das Tierschutzgesetz schützt nicht nur das Wohlbefinden des Tieres sondern auch dessen Leben. Nach § 17 Nr. 1 TierSchG wird das Töten von Wirbeltieren ohne vernünftigen Grund mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren bewährt. Ein vernünftiger Grund ist z. B. das Töten von Wirbeltieren zur Lebensmittelgewinnung oder im Rahmen waidgerechter Jagdausübung (Quelle).

Neben dem Verzehr des Wildbrets, so nennen die Jäger das Wildfleisch, werden auch Innereien verwertet. Mit einer besonderen Form der Verwertung überraschte Gerhard H.-H. seine Stammtischkollegen am 08.07.2014. Er kochte nach einer Rezeptur aus dem Internet eine Rehleberwurst. Alle Anwesenden waren sich einig, dass sie sehr wohlschmeckend ist und wir ihm, nicht ganz uneigennützig, für die Zukunft weiterhin Waidmannsheil wünschen, damit er seinen Stammtisch noch einige Male überraschen kann.

Probieren auch Sie es aus eine Wildleberwurst zu kochen. Das Rezept der Leberwurst ist im Internet auf www.chefkoch.de zu finden. (Foto & Text: Uwe Stapelmann)

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