Der ein oder andere Jäger wird in den vergangenen Monaten die Erfahrung gemacht haben, dass er leider nicht wie gewohnt hochkonzentriertes Wasserstoffperoxid (H202) in der Apotheke erhält. Grund hierfür ist die EU-Explosionsgrundstoffverordnung die den Erwerb reglementiert. Private Erwerber erhalten H202 Lösung nur noch bis maximal 12%. Darüber hinausgehende Konzentrationen können nur berufliche Verwender erwerben. Hierzu zählen Jäger explizit nicht. Nun ist guter Rat teuer und es stellt sich die Frage gibt es Alternativen?

Gedanken hierzu haben sich bereits mehrere Jagdzeitschriften gemacht (z.B. Niedersächsischer Jäger 11-2017 Seite 28 bis 31), aber auch die Apothekerkammer Sachsen-Anhalt hat sich mit dem Thema befasst. Folgende Alternativen zum Betupfen des Präparates mit 30% H202 Lösung kommen in Betracht:

1. Das Präparat in verdünnter H202 Lösung unter leichter Erwärmung (30-45min bei 50°C) unter Zusatz von Waschmittel zu bearbeiten.

2. Weiterhin besteht die Möglichkeit das Präparat in 1,5% Lösung 5 Minuten zu erhitzen bzw. 12 Stunden bei Zimmertemperatur stehen zu lassen.

Somit stehen mehere Möglichkeiten zum Bleichen von Trophäen auch unter der neuen Gesetzeslage zur Verfügung. Wir wünschen viel Spaß beim Ausprobieren!

Quellen:

Mitteilungsblatt der Apothekerkammer Niedersachsen 4/2017

Merkblätter zur Aufarbeitung biologischer Lehrsammlungen (http://www.biologische-sammlung.uni-konstanz.de/files/Merkblatt-2.1---Bleichen.pdf)

Deutsche Jagd Zeitung (https://djz.de/bockgehoerne-bleichen-3265/)

 

 

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